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Die 5 wichtigsten Fakten zur Persönlichen D&O

(Bild: © scyther5)

Die 5 wichtigsten Fakten zur Persönlichen D&O

05. Juni 2023

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4 Min. Lesezeit

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Versicherungen

Immer häufiger sehen sich Manager mit vermeintlichen Pflichtverletzungen konfrontiert, die mit hohen Kosten verbunden sein können. Idealen Schutz zur Existenzsicherung bietet eine D&O-Versicherung.

Die Anforderungen an Organmitglieder sind hoch: Zunehmende Cyber-Kriminalität und weitere gesetzliche Vorgaben kommen zu den täglichen Herausforderungen hinzu, eine D&O wird immer relevanter. Mag. Rainer Hörmann, Leiter Komposit Versicherungstechnik bei R+V Österreich, zu den wichtigsten Facts, die die Persönliche D&O ausmachen.

Wer benötigt eine D&O?

D&O steht für Director’s and Officer’s Liability Insurance und ist eine Berufshaftpflichtversicherung, genaugenommen eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflicht für leitende Organe. Dazu zählen insbesondere alle Leitungs- und Aufsichtsorgane – wie Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Daneben können aber auch Prokuristen, Abteilungsleiter, Risikomanager oder sonstige leitende Angestellte versichert werden.

Für wen ist eine Persönliche D&O interessant?

Die Persönliche D&O bietet besten Schutz für Berufsgruppen, die auf Zeit die Unternehmensleitung übernehmen. Das wären beispielsweise Interims-Manager oder Unternehmensberater. Aber auch für Entscheidungsträger, die in Betrieben tätig sind, die bereits über eine Unternehmens-D&O verfügen, ist eine persönliche Polizze möglich und oft empfehlenswert. Eine Unternehmens-D&O wird vom Unternehmen abgeschlossen und kommt im Schadenfall allen betroffenen Managern zu gleichen Teilen zu. Genau das kann jedoch zu Schwierigkeiten führen, wenn im Ernstfall die Gesamtversicherungssumme nicht ausreicht bzw. aufgebraucht wird. Bei der Persönlichen D&O hingegen ist der einzelne Manager Vertragsinhaber und alleiniger Anspruchsberechtigter.

Welche Risiken werden mit der D&O versichert?

Zum einen sind Schäden versichert, die dem Unternehmen selbst entstanden sind (Innenhaftung), zum anderen Schäden, die Dritten verursacht wurden (Außenhaftung). Ein Beispiel für eine Innenhaftung wäre das sogenannte Auswahlverschulden, welches die Postenbesetzung betrifft. Beispielsweise wurden nicht geeignete Mitarbeiter für die Finanzabteilung ausgewählt, wodurch negative, monetäre Entwicklungen nicht frühzeitig erkannt wurden. Der Verstoß gegen ein (Schutz-) Gesetz ist die wohl häufigste Grundlage für mögliche Schadenersatzforderungen im Bereich der Außenhaftung. Im Vordergrund stehen dabei vor allem Verstöße gegen Gläubigerschutzbestimmungen.

Was sind die Highlights der Persönlichen D&O von R+V?

Zu den Highlights der Persönlichen D&O zählt ganz klar die unbegrenzte & unverfallbare Nachmeldefrist. Das bedeutet, dass Schäden auch später, viele Jahre nach dem Schadensfall, nachgemeldet werden können. Das gilt selbst dann, wenn das Organ für die Versicherung zu diesem Zeitpunkt keine Prämie mehr bezahlt. Weiteren Mehrwert leistet die Versicherungssumme pro Verstoßjahr, außerdem, dass bei Solidarschuldverhältnissen R+V das Regressrisiko trägt. Sollte der Versicherungsnehmer in mehreren Funktionen tätig sein, für die er eine D&O benötigt, sind auch mehrere Mandate in einer Deckung möglich. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn er zeitgleich als Geschäftsführer eines Unternehmens und im Vorstand eines Vereins tätig ist.

Warum ist die D&O so wichtig?

Die Organhaftung wird äußerst streng gehandhabt. Selbst bei leichter Fahrlässigkeit sind Organmitglieder haftbar – auch bei einer GmbH! Gehaftet wird mit dem gesamten Privatvermögen, was rasch das eigene Hab und Gut ins Wanken bringt. Die Schadenssummen sind oft enorm und übersteigen die persönlichen finanziellen Mittel der Manager. Für den Geschädigten (Unternehmen oder Dritten) besteht daher ein hohes Ausfallrisiko, was wiederrum dessen Liquidität stark beeinflusst.

R+V - Partnerschaft für den Erfolg!

Für weitere Infos kontaktieren Sie gerne unser Team unter Haftpflicht@ruv.at oder 01 810 5333 502.

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