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Bundesgremialobmann der Versicherungsagenturen empfiehlt Unfallversicherung für Kinder

Bundesgremialobmann der Versicherungsagenturen empfiehlt Unfallversicherung für Kinder

06. Oktober 2023

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2 Min. Lesezeit

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Versicherungen

Unfälle im Vorschulalter und in der Freizeit sind nicht durch eine gesetzliche Versicherung gedeckt. Das kann schnell zu finanziellen Belastungen führen. Das Bundesgremium der Versicherungsagenten empfiehlt daher, den Abschluss einer Unfallversicherung. Auch eine Haftpflichtversicherung kann sinnvoll sein.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 10/6/2023

KommR Horst Grandits, Bundesgremialobmann der Versicherungsagenturen:

"Auch bei unseren Kindern ist Vorsorge immer besser als Nachsorge. Wie wir wissen, kann immer etwas passieren. Und das kann in Extremfällen zu schwerwiegenden finanziellen Komplikationen führen, die sich vorab einfach ausschließen lassen."

Unfallversicherung für die Kinder

Unfälle können überall passieren. Egal, ob in den eigenen vier Wänden, im Kindergarten oder am Schulweg – eine Unfallversicherung für Kinder ist in jedem Fall ratsam. „Kinder unterliegen mit Schuleintritt zwar der gesetzlichen Unfallversicherung, diese gilt aber nur für die Dauer des Schulbesuches und des Schulwegs“, erklärt Horst Grandits. Passieren Unfälle außerhalb dieser Zeiten, sind alle Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt. Mögliche Folgeschäden oder Folgebehandlungen muss die Familie aber selber tragen. „Leider passieren die allermeisten Unfälle in der Freizeit. Eine Versicherung ist daher mehr als ratsam. Vor Abschluss sollte aber geprüft werden, ob nicht eine Mitversicherung mit anderen Familienmitgliedern besteht.“, empfiehlt Horst Grandits.

Private Haftpflichtversicherung

Neben der Unfallversicherung ist auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ratsam. Sie deckt Schäden, die durch Schadenersatzansprüche Dritter geltend gemacht werden. Gleichzeitig kann sie unberechtigte Forderungen abwehren. Haftpflichtversicherungen sind häufig in Haushaltsversicherungen inkludiert. Kinder bis zum 25. Lebensjahr fallen in der Regel in diese Mitversicherung. Auch hier ist aber ein klärendes Beratungsgespräch in einer Versicherungsagentur zu empfehlen, um möglichen finanziellen Schäden vorzubeugen. Dabei sollten auch die Versicherungssummen neu evaluiert und angepasst werden. Mit steigendem Alter der Kinder ist es gut möglich, dass sich auch die Risiken verändern.

Foto oben: KommR Horst Grandits, Bundesgremialobmann der Versicherungsagenturen

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