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AssCompact Trendtag: Insgesamt 10,5 Stunden IDD-Weiterbildung

AssCompact Trendtag: Insgesamt 10,5 Stunden IDD-Weiterbildung

16. Oktober 2019

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3 Min. Lesezeit

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Insgesamt zehn Vorträge am AssCompact Trendtag können für IDD-Weiterbildung angerechnet werden: Sieben IDD-Stunden können für Versicherungsmakler und Agenten, 3,5 für Vermögensberater vergeben werden – als Stunden eines unabhängigen Anbieters, da AssCompact mit dem Gütesiegel des ibw zertifiziert ist. Hier die wichtigsten Fragen zum Thema Weiterbildung.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 10/16/2019

Wer muss was nachweisen

Der Lehrplan für Versicherungsmakler und Versicherungsagenten verlangt pro Jahr jeweils 15 Stunden Weiterbildung. Im Nebengewerbe gelten fünf Stunden. 

Für alle Weiterbildungspflichtigen gilt: Der Inhalt der Weiterbildung muss den Modulen 1 (Rechtskompetenz und Berufsrecht) bzw. 2 (Fach- und Spartenkompetenz) entsprechen.

Einzelunternehmer & Personen in Leitungsorganen (Makler und Agenten) müssen mindestens je 5 Stunden aus den beiden Modulen nachweisen. Die restlichen 5 Stunden stehen zur freien Auswahl, z.B. können sich die 15 Stunden aus 5 Stunden aus Modul 1 und 10 Stunden aus Modul 2 oder 9 Stunden aus Modul 1 und 6 Stunden aus Modul 2 zusammensetzen. Mindestens 10 Stunden bei Maklern und 7,5 Stunden bei Agenten müssen bei unabhängigen Weiterbildungsanbietern nachgewiesen werden.

Für alle anderen Weiterbildungspflichtigen (z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Backoffice) gilt: Sie können die 15 Stunden frei aus den Modulen 1 und/oder 2 wählen (z.B. 14 aus Modul 1 und 1 aus Modul 2 oder 15 aus Modul 1). Auch die Mindestanzahl der Weiterbildungsstunden bei unabhängigen Weiterbildungsanbietern gilt bei den anderen Weiterbildungspflichtigen nicht.

Was sagt der Lehrplan zum Inhalt der Schulungen?

Im Lehrplan heißt es zum Inhalt der Schulungen u.a., dass

  • sich die Inhalte in den Modulen 1 oder 2 wiederfinden müssen,
  • die Schulungen objektive und facheinschlägige Kennnisse vermitteln müssen,
  • die Schulungen den Erfordernissen der Tätigkeit als Versicherungsmakler (=primäre Interessenwahrnehmung für den Kunden) Rechnung tragen müssen,
  • absatzorientierte Produktschulungen als nicht geeignet/ nicht facheinschlägig gelten, 
  • die reine Nettozeit der Schulungen gilt, Schulungspausen nicht zu berücksichtigen sind. 
Wer kann als Weiterbildungsanbieter fungieren?

Unabhängige Weiterbildungsanbieter können sich beim Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) mit einem Gütesiegel zertifizieren lassen. AssCompact ist mit den Gütesiegeln für die Weiterbildung von Versicherungsmaklern und für Versicherungsagenten vom ibw als unabhängiges Weiterbildungsinstitut zertifiziert.

Andere Anbieter wie z.B. der Fachverband und die Fachgruppen, Universitäten, Fachhochschulen, ÖCert-zertifizierte Bildungsinstitute etc. sind als unabhängige Anbieter zugelassen und müssen sich nicht zertifizieren lassen.

Versicherer können grundsätzlich nicht als unabhängige Anbieter zertifiziert werden. Wenn sie facheinschlägige Schulungen anbieten, die dem Lehrplan entsprechen, können diese Schulungen nur als IDD Weiterbildungsstunden eines nicht unabhängigen Anbieters angerechnet werden.

Sichern Sie sich IDD-Weiterbildungsstunden eines unabhängigen Anbieters – hier geht´s zur Anmeldung!

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