zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Städtische: „Frühjahrsputz“ bei Versicherungen

Städtische: „Frühjahrsputz“ bei Versicherungen

25. April 2019

|

3 Min. Lesezeit

|

News-Versicherungen

Die Wiener Städtische rät zu einem „Frühjahrsputz“ im Polizzenordner. Kunden sollten ihre Versicherungen nicht dauerhaft ins „mentale Abseits“ befördern, sondern mindestens alle zwei Jahre überprüfen.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 4/25/2019

Die Berater der Wiener Städtischen legen „besonderes Augenmerk“ auf die Servicierung bestehender Kunden. Bei einem gemeinsamen Versicherungscheck werde ermittelt, welcher Bedarf besteht, ob bestehende Verträge den Bedürfnissen entsprechen oder ob Lücken vorhanden sind. „Durch dieses standardisierte Vorgehen anhand eines digitalen Tools stellen wir sicher, dass unsere Kundinnen und Kunden umfassend beraten werden und die nötigen Entscheidungsgrundlagen aus Expertenhand erhalten“, sagt Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen.

Unterversicherung – „rasch Differenz im fünfstelligen Bereich“

Gründe für einen Anpassungsbedarf der Versicherungen gibt es viele – von aufgeschobenen Vorsorgethemen über Änderungen im Haushalt bis hin zu Kindern, die geboren werden oder ausziehen. Wird etwa die Wohnung im Lauf der Jahre mit teurem Home-Entertainment-Equipment, Möbeln höherer Preisklasse oder Kunstgegenständen ausgestattet und die Versicherung nicht dementsprechend angepasst, kann mitunter die Schadenshöchstsumme überschritten werden. „Durch eine Unterversicherung bei der Haushaltsversicherung kann sich rasch eine Differenz im fünfstelligen Bereich ergeben, da macht sich eine regelmäßige Überprüfung mehr als bezahlt“, so Wendler.

Anpassung und Alternativen

Den Versicherungs-Check vergleicht Wendler mit der Garderobe – „die wechselt man auch nicht komplett aus, sobald man ein paar Kilogramm wegtrainiert. Man passt lediglich die Sachen an, die nicht mehr sitzen, wie sie sollen“. So können etwa Studentenwohnungen bis zum 27. Lebensjahr des Kindes günstig mitversichert werden. Durch die Anschaffung einer Sicherheitstür und/oder einer Alarmanlage kann bei Eigenheimen Prämie gespart werden. Bei Kfz-Tarifen können Kunden bei der Wiener Städtischen vom Umwelt-, Klima- und Familienbonus profitieren.

Neue Gefahren

Neben geänderten Lebensumständen können auch neue Gefahren entstehen, wie etwa jene aus dem Internet. Hier weist die Wiener Städtische auf einen Baustein gegen Bezahlbetrug zur bestehenden Haushaltsversicherung hin. Die Rechtsschutzversicherung könne erweitert werden, sodass sie auch etwa bei Mobbing, Stalking oder Datenmissbrauch im Netz leistet.

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

„Die meisten Fehler passieren, weil bAV ruck-zuck gemacht wird“

„Die meisten Fehler passieren, weil bAV ruck-zuck gemacht wird“

25.04.19

|

4 Min.

Technologie am Puls der Zeit – von Maklerbedürfnissen geprägt!

Technologie am Puls der Zeit – von Maklerbedürfnissen geprägt!

25.04.19

|

3 Min.

Seminar: Versicherung von Abwasserentsorgungsanlagen

Seminar: Versicherung von Abwasserentsorgungsanlagen

25.04.19

|

1 Min.

Makler schreiben Versicherungsgeschichte neu!

Makler schreiben Versicherungsgeschichte neu!

25.04.19

|

1 Min.

Regierung sieht keinen Reformbedarf bei Pensionen

Regierung sieht keinen Reformbedarf bei Pensionen

24.04.19

|

2 Min.

DIE Maklergruppe startet digitale Signatur

DIE Maklergruppe startet digitale Signatur

24.04.19

|

1 Min.

Wiener Städtische versichert E-Scooter

Wiener Städtische versichert E-Scooter

24.04.19

|

1 Min.

„Kunden geht es um mehr als den Abschluss einer Polizze“

„Kunden geht es um mehr als den Abschluss einer Polizze“

24.04.19

|

3 Min.

Neubemessung der Invalidität

Neubemessung der Invalidität

23.04.19

|

4 Min.

WWK mit „vorbildlicher Finanzbetreuung“

WWK mit „vorbildlicher Finanzbetreuung“

23.04.19

|

1 Min.

Neue Studie liefert Maklern Argumente für Cyberversicherung

Neue Studie liefert Maklern Argumente für Cyberversicherung

23.04.19

|

4 Min.

Handelsgericht: Rechtsschutzversicherer haftet bei Leben-Rücktritt

Handelsgericht: Rechtsschutzversicherer haftet bei Leben-Rücktritt

19.04.19

|

4 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)