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IDD: Momentane Rechtsunsicherheit für Vermittler

IDD: Momentane Rechtsunsicherheit für Vermittler

08. Oktober 2018

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2 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Vermittler befinden sich bezüglich der IDD-Umsetzung in einem unsicheren, aber nicht völlig rechtsleerem Raum. Womit sie rechnen können und welche Provisionen offenzulegen sind, erklärt der Rechtsanwalt Mag. Markus Freilinger.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 10/8/2018

Die IDD trat mit 1. Oktober in Kraft, doch der Begutachtungsentwurf in der Gewerbeordnung und im Maklergesetz lässt noch immer auf sich warten. Somit ist die Neuregelung noch nicht direkt anwendbar. „Für die Vermittler bedeutet dies Rechtsunsicherheit“, sagt Freilinger. Sie befinden sich zwar „nicht in einem vollkommen rechtsleeren Raum“, doch es bestehen einige Unsicherheiten.

Statusklarheit fraglich

Die gravierendsten Veränderungen werden laut Freilinger die erweiterten Beratungspflichten für den gebundenen Vertrieb sein, aber auch die Weiterbildungsverpflichtung sowie erweiterte Dokumentations- und Informationspflichten. „Fraglich ist, ob das aus der IDD ablesbare Prinzip der Statusklarheit ins österreichische Recht im Sinne eines Doppelbetätigungsverbotes von Versicherungsmaklern und Versicherungsagenten umgesetzt werden wird.“

Provision – was ist offenzulegen?

Mit der IDD werde kein Provisionsverbot geschaffen. „Zuwendungen dürfen sich allerdings nicht nachteilig auf die Qualität der entsprechenden Dienstleistung und die Verpflichtung, im besten Interesse des Kunden ehrlich, redlich und professionell zu handeln, auswirken.“ So sei offenzulegen, welche Art der Vergütung bezogen wird und von wem sie stammt.

„Die Provisionshöhe ist nicht offen zu legen, und zwar auch nicht automatisch für Versicherungsanlageprodukte“, führt Freilinger aus. Für diese Produkte stehe dem Kunden allerdings das Recht zu, eine Aufstellung der Kosten und Gebühren „nach Posten“ zu verlangen. „Aus heutiger Sicht dürften sich für die Praxis aus den Neuregelungen zur Offenlegung der Vergütung keine wesentlichen Auswirkungen ergeben“, resümiert der Rechtsanwalt.

Aktueller Stand der IDD-Umsetzung am Trendtag

Zur „Umsetzung der IDD in Maklergesetz und Gewerbeordnung“ referiert Markus Freilinger beim AssCompact Trendtag am 18. Oktober in der Pyramide in Wien/Vösendorf. Jetzt anmelden!

Das gesamte Interview lesen Sie in der AssCompact Oktober-Ausgabe.

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