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Agenten-Bundesobmann Grandits zur Provisionsverzichts-Klausel: „So weit waren wir noch nie“

Agenten-Bundesobmann Grandits zur Provisionsverzichts-Klausel: „So weit waren wir noch nie“

29. Januar 2016

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2 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Auf einem guten Weg befinden sich die Versicherungsagenten laut Horst Grandits bei der Aufhebung der laut OGH sittenwidrigen Provisionsverzichts-Klausel.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 1/29/2016

Wenn ein Versicherungsagent seinen Agenturvertrag kündigt, soll ihm zumindest ein Teil der Folgeprovision ausbezahlt werden. Was die Interessensvertretung der Agenten seit Jahren fordert, scheint nun Realität zu werden. Bisher hatten es sich die Versicherer häufig mit der Provisionsverzichts-Klausel freigehalten, die Provision nicht weiterzuzahlen, wenn der Agent von sich aus kündigt.

In einem Rechtsstreit zwischen einem Agenten, der seinen Vertrag bei einer Versicherung gekündigt hat und dem daraufhin laut Vertrag keine Folgeprovision zustand, haben nun die Parteien nach der grundsätzlichen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über die Sittenwidrigkeit der vereinbarten Provisionsverzichtsklausel im fortgesetzten Verfahren einem gerichtlichen Vergleich zugestimmt: Die Versicherung bezahlt 70 % der Folgeprovision, kann aber Abschlussprovisionen für stornierte Verträge rückfordern.

Von einem „großen Erfolg“ spricht Horst Grandits (Foto), Bundesobmann der Versicherungsagenten in der WKO. „Dass man nach langem Rechtsstreit endlich eine Einigung gefunden hat, ist äußerst positiv, zumal wir diesen Prozess auch unterstützt und mitgetragen haben.“

Weder Versicherungsmakler noch der angestellte Außendienst sind von der umstrittenen Klausel betroffen. „Agenten fallen in das Handelsvertretergesetz, das Weiterzahlung der Provision nicht zwingend vorsieht.“ Die Versicherer greifen daher häufig auf die Folgeprovisionsverzichts-Klausel zurück, sollte der Agent seinen Agenturvertrag kündigen. In allen anderen Fällen wie Kündigung durch den Versicherer, Pension oder Tod wird eine Ausgleichszahlung fällig“, so Grandits.

In der Interessensvertretung in der Wirtschaftskammer liege laut Grandits nun ein Vorschlag auf dem Tisch, der mit dem Versicherungsverband abgestimmt sei. Er sieht vor, dass im Kündigungsfall zumindest 50 % der Folgeprovision ausgezahlt werden, und zwar zwingend. Grandits zeigt sich zuversichtlich: „Wir sind in guten Gesprächen mit dem Versicherungsverband.“ Der Fachverbandsobmann geht davon aus, dass noch im Februar die endgültige Formulierung vorliegen werde. „Wir sind schon sehr weit gekommen – so weit wie noch nie.“

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