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Kuh-Attacke: Versicherungsmakler halten Urteil für „überzogen“

Kuh-Attacke: Versicherungsmakler halten Urteil für „überzogen“

28. Februar 2019

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Kritisch sieht der Fachverband der Versicherungsmakler das Urteil gegen einen Tiroler Almbauern nach einer tödlichen Kuh-Attacke. Bereits jetzt seien derartige Vorfälle von der richtigen landwirtschaftlichen Versicherung ausreichend gedeckt.

 

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 2/28/2019

Eine deutsche Wanderin wurde im Juli 2014 im Tiroler Pinnistal von einer Mutterkuh-Herde zu Tode getrampelt. Kürzlich wurde der Almbauer erstinstanzlich zu 490.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Das Gericht sprach ihm entgegen der bisherigen OGH-Rechtsprechung die Alleinschuld zu – und verunsicherte damit viele Landwirte. Derzeit diskutieren Politiker und Standesvertreter über einen geeigneten Versicherungsschutz. 

Versicherungsmakler sehen Urteil „kritisch“

Der Fachverband der Versicherungsmakler hält die Entscheidung für „überzogen“, heißt es in einer Aussendung. „Wir Versicherungsmakler sehen das erste ‚Kuh-Urteil‛ kritisch“, sagt Fachverbandsobmann Christoph Berghammer. „Im Moment gibt es gute Versicherungslösungen, die derartige Vorfälle ausreichend abdecken und für die Bauern noch leistbar sind.“ Auch der betroffene Vorfall sei in einer Landwirtschaftlichen Versicherung mit richtiger Beratung im Vorfeld gedeckt. „Überzogene Judikaturen führen mittelfristig allerdings zu steigenden Versicherungsprämien – und zwar für alle. Die Schreckensszenarien, die wir aus Amerika kennen, sollten unseren Gerichten und Politikern als Warnung dienen.“

Das Urteil zeige einmal mehr, dass Versicherungslösungen alleine nicht ausreichen. Nur wenn im Vorfeld klar sei, ob es sich um einen Bauernhof mit oder ohne Almen handelt, ob der Weidebereich in der Verantwortung eines Bauern oder einer Agrargemeinschaft bzw. einer Weidegemeinschaft liegt, könne die passende Versicherungslösung abgeschlossen werden. Eine Haftpflichtversicherung wehrt tatsächlich oder vermeintlich unberechtigte Ansprüche (Personen, Sach-und Vermögensschäden) ab, deckt die Gerichtskosten und leistet bis zur Versicherungssumme – im Allgemeinen mindestens 1,5 Mio. Euro, meist aber deutlich mehr  - Schadenersatz.

EFM: Checkliste für Landwirte 

Auch die EFM Versicherungsmakler weisen darauf hin, dass geeignete Versicherungslösungen bereits bestehen. „Leider wissen wir, dass seitens vieler Versicherungsgesellschaften, aber auch durch diverse Berater, am Thema vorbeiberaten wird. Das kann neben zu wenig fachlicher Informationen, unzureichenden Schutz sowie Versicherungssummen, die für die heutige Zeit nicht mehr ausreichend sind, bedeuten“, sagt EFM Versicherungsmakler Franz Innerhuber. Landwirte sollten daher folgende Checkliste abarbeiten: 

  • Gibt es eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung?
  • Ist die Tierhaltung generell eingeschlossen?
  • Sind die Berechnungsgrundlagen (Grundfläche, Anzahl der Tiere etc.) richtig angegeben? Eine falsche Angabe z.B. der Grundfläche kann zu schlechter Leistung führen
  • Sind die Tiere nur auf eigenen Flächen oder auch auf Gemeinschaftsalmen versichert?
  • Richten Sie ein Schreiben an Ihre Versicherung, ob der Versicherungsschutz für Fälle, die derzeit die Gemüter erhitzen, gegeben ist (eine schriftliche Rückbestätigung ist wichtig)
  • Bei Unklarheiten holen Sie sich professionelle Beratung

 

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