Seit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung müssen sich – wie in der AssCompact Februar Ausgabe ausführlich berichtet – alle Betreiber von Kamera Drohnen registrieren und in Österreich eine dem Luftfahrtgesetz entsprechende Drohnen Haftpflichtversicherung abschließen. Wenn ungebundene Versicherungsvermittler diese Registrierung für ihre Kunden übernehmen, drohen Haftungsfallen.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 4/11/2024
Wer so eine „Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge” aufmerksam durchliest, realisiert schnell, dass Drohnen bzw. UAS (Unmanned Aircraft Systems) schon lange kein Spielzeug mehr sind! Um als Versicherungsmakler nicht über unnötige Haftungen zu stolpern, lohnt es, einige “Anforderungen und Pflichten” eines Drohnen Betreibers zu beleuchten.
Registrierung als Drohnen Betreiber bei Austro Control
Auch wenn ganz Österreich salopp von der sogenannten Drohnen Registrierung spricht – in der “Offenen” Kategorie registriert man nicht das UAS, sondern sich selbst als Drohnen Betreiber (UAS Operator). Die Austro Control (ACG) bietet hier das Dronespace Portal, wodurch das Registrieren rasch online gelingt. Die postwendende Bestätigung der Registrierung müssen Drohnen Betreiber bei jedem Einsatz vorlegen können. Zudem muss ein und dieselbe Registrierungsnummer (AUT-Nr.) eines Betreibers auch auf allen seinen Drohnen klar ersichtlich sein.
Hier kommt es nicht selten vor, dass serviceorientierte Versicherungsmakler dem Drohnen Betreiber diese Registrierung abnehmen wollen. Aber Achtung: Hier handelt es sich um einen Behördengang, der eigentlich nur durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt erfolgen darf. Außerdem bestätigen Drohnen Betreiber infolge auch mit allen (!) “nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften betreffend den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge vertraut zu sein, insbesondere den erforderlichen Kompetenznachweisen (...) Schutz der Privatsphäre, Datenschutz, Haftung und Versicherung”. Sprich, die Austro Control setzt auch Know-how im Luftfahrtgesetz (LFG) voraus, das der Drohnen Betreiber persönlich bestätigen muss – und nicht der Versicherungsmakler!
Drohnen Versicherung mit Modell, Gewicht, Seriennummer
Schon vor dem Registrieren müssen Drohnen Betreiber laut Austro Control „eine Versicherung abgeschlossen haben, die den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht.“ Dabei unterliegen unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) einem Pflichtversicherungsregime, vergleichbar jenem aus dem KFZ-Bereich. Oberstes Prinzip ist der Geschädigtenschutz, kraft des im Luftfahrtgesetz verankerten direkten Klagerechts gegenüber der Versicherung. Zudem muss eine Drohnenversicherung verschuldensunabhängig im Sinne einer Gefährdungshaftung leisten.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) warnt vor geräteunabhängigen Versicherungen für Drohnen Piloten. Denn wie bei einem KFZ muss in Österreich das konkrete uLFZ aus der Versicherungsbestätigung (VB) hervorgehen. Deshalb muss eine Drohnenversicherung laut KFV auch „die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren.” Auch muss der Versicherungsnehmer (VN) mit dem registrierten Drohnen Betreiber übereinstimmen, weshalb Sammelpolizzen von Vereinen unzulässig sind.
Ohne Kosten zum Drohnenführerschein
In der Regel sind registrierte Drohnen Betreiber auch selbst UAS Piloten. Dabei ist der Drohnenführerschein schon ab 16 Jahren möglich, aber erst ab 250 Gramm Abflugmasse (MTOM) Pflicht. Da man aber gerade Drohnen unter 250g näher am Menschen betreiben darf, sei dieser kostenlose Kompetenznachweis für „Fernpiloten" stets empfohlen. Immerhin umfasst der Drohnenführerschein Fragen rund um menschliches Leistungsvermögen und Sicherheit (Air Safety), Betriebsverfahren und Luftfahrtgesetz (Air Law) inklusive Drohnenversicherung sowie Fragen zu Luftraumbeschränkungen, Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.
Auch beim online Drohnenführerschein ist nicht die Kompetenz des Versicherungsmaklers gefragt, sondern jene des Drohnen Piloten. Schließlich erhält dieser daraufhin ein weiteres behördliches Dokument, das bei jedem Drohnen Einsatz dabei sein muss.
Alle luftrechtlichen und versicherungsrechtlichen Gutachten zur Drohnenversicherung finden Sie unter www.drohnenversicherung.com/gutachten/ sowie Checklisten für Drohnen unter www.drohnenversicherung.com/checkliste/
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