Hohe Kosten drohen laut Arbeiterkammer, wenn man seinen Bausparvertrag vorzeitig kündigt oder das Sparziel nicht erreicht.

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 06.11.2015
Die Arbeiterkammer warnt vor Spesen beim Bausparvertrag. Wer seinen Bausparer verführt kündige oder das vereinbarte Sparziel erreicht, für den könne es teuer werden. Speziell die Kündigungsbedingungen im „Kleingedruckten“ der Bausparkassen seien sehr kompliziert – und bestenfalls für „Tüftler“ verständlich.
Wer seinen Bausparvertrag verfrüht auflöst, zahle drei Mal drauf. „Das Sparguthaben wird rückwirkend abgezinst, die staatliche Prämie einbehalten und ein Verwaltungskostenbeitrag fällig“, sagt AK Konsumentenschützer Christian Prantner. Konkret heißt das:
- Das Guthaben wird rückwirkend mit einem Minimalzinssatz abgezinst, und zwar nachträglich auf 0,1% oder 0,125% ab Vertragsbeginn. Eine Bausparkasse sieht die Halbierung der Zinsen vor.
- Die staatliche Prämie wird rückverrechnet. Sie beträgt 1,5% von der geleisteten Spareinlage bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1.200 Euro.
- Es fällt ein Kündigungsbeitrag an, der sogenannte Verwaltungskostenbeitrag. Dieser wird auch fällig, wenn die vereinbarte Sparleistung nicht erreicht wird.
Die AK fordert daher nachvollziehbare Klauseln in den Bedingungen sowie eine Deckelung der Kündigungskosten. Diese sollten nicht so hoch sein, dass die einbezahlte Sparleistung verringert wird.
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