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Reform der Invaliditätspension hat erhoffte Wirkung verfehlt

Reform der Invaliditätspension hat erhoffte Wirkung verfehlt

19. Juli 2017

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Die Reform der Invaliditätspension brachte laut einem Rechnungshof-Bericht nicht die erwarteten Einsparungen, sondern sogar Mehrkosten von bis zu 200 Mio. Euro. Wie es zu diesem „Flop“ kommen konnte, damit setzte sich am Dienstag das ORF-Magazin „Report“ auseinander.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 7/19/2017

Hubert W., 51, ist gelernter Dreher und seit acht Jahren berufsunfähig. Der ehemalige Dialyse-Patient bekam eine neue Niere, ist aber nach wie vor nicht fit genug für seinen alten Job. Nach der neuen Regelung musste er sich zum technischen Zeichner umschulen lassen. Die Arbeit mit dem Computer überforderte ihn maßlos, er scheiterte an der Ausbildung. Zu den gesundheitlichen kamen nun auch gravierende psychische Probleme hinzu. Hubert W. ist einer von vielen Betroffenen, bei denen die Reform der Invaliditätspension ihre erwartete Wirkung verfehlt hat.

Nur ein Bruchteil schaffte beruflichen Wiedereinstieg

Mit dem Jahr 2014 wurde die unbefristete Invaliditätspension für unter 50-Jährige abgeschafft. Die Betroffenen sollten von AMS und Krankenkassen zuständig über ein Umschulungs- bzw. Reha-Geld wieder fit für den Arbeitsmarkt gemacht werden.

Nun fällte der Rechnungshof ein vernichtendes Urteil. Die Reform hätte 648 Mio. Euro einsparen sollen, brachte jedoch Mehrkosten von bis zu 200 Mio. Euro. Das liegt unter anderem an der höheren Geldleistung bei Reha-Maßnahmen, dem Zusatzaufwand für Case Management sowie an der niedrigen Genesungs- und damit Wiedereingliederungsrate. Nur ein Bruchteil der Betroffenen hat den Um- oder Wiedereinstieg in den Beruf geschafft. Die Umschulungsdauer betrug nicht wie erwartet ein Jahr, sondern zwei Jahre. Von den 125 Personen, die bis Dezember 2015 berufliche Reha-Maßnahmen begonnen hatten, hatten diese erst 13 abgeschlossen. 38 brachen sie ab, etwa wegen Erkrankungen.

Geschönte Zahlen beim Pensionsantrittsalter

Auf Seiten der Zuständigen werde Verantwortung nicht wahrgenommen, kritisiert Sozialrechtsexperte Martin Gleitsmann von der Wirtschaftskammer im „Report“-Interview. „Die Zahlen derjenigen, die nach den medizinischen und beruflichen Reha-Maßnahmen in die Arbeit zurückkommen, sind nicht im Prozent-, sondern im Promillebereich.“

Immerhin eine gute Nachricht hat der Rechnungshof: Das Pensionsantrittsalter stieg nach der Reform auf mehr als 60 Jahre – jedoch vorwiegend deshalb, weil Invaliditäts-Pensionisten hierzu nicht mehr gezählt werden. Ansonsten wäre der Effekt deutlich geringer. Gleitsmann: „Das Pensionsantrittsalter in Österreich ist kaum gestiegen, da bedarf es noch wesentlich mehr Ideen und Initiativen.“

Reformen auf langfristige Sicht unverzichtbar

Auch der Wirtschaftsforscher Helmut Kramer plädiert im TV-Interview für weitere Reformen. Zwar argumentieren Politiker, der Bund habe bereits zweimal in Folge eine geringere Summe zu den Pensionen zuschießen müssen. Es seien hier aber kurzfristige Effekte von längerfristigen Perspektiven zu unterschieden, betont Kramer. Bis Mitte der 2030-Jahre werde es einen starken Anstieg an Pensionsberechtigten aus der Babyboomer-Generation geben. Handlungsbedarf ortet Kramer nicht nur in der Sicherung der Pensionen, sondern vor allem bei der Erhöhung des Pensionsantrittsalters. Dieses an die steigende Lebenserwartung anzupassen, sei der richtige Weg.

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