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Versicherer muss gestellten Unfall beweisen

Versicherer muss gestellten Unfall beweisen

12. Oktober 2018

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1 Min. Lesezeit

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News-Recht & Wissen

Wenn der Haftpflichtversicherer behauptet, dass ein Verkehrsunfall gestellt war, muss er auch den Nachweis dazu erbringen. Dazu reichen aber auch Indizienbeweise aus, wie ein deutsches Gericht urteilte.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 10/12/2018

Auf dem privaten Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers kam es zu einem Zusammenstoß zwischen zwei Mercedes. Ein nachträgliches Unfallgutachten ergab, dass der Fahrer des Mercedes CL 600 unnatürlich stark rückwärts beschleunigt haben muss. Der andere Lenker, der einen Mercedes S63 AMG fuhr, wollte die Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners beanspruchen. Diese zahlte jedoch nicht, weil sie von einem gestellten Unfall ausging. Der Fahrer brachte Klage ein.

Indizienbeweis ausreichend

Nachdem das Landgericht München I zugunsten des Klägers entschied, hob das Oberlandesgericht München (10 U 1209/15) diese Entscheidung auf. Auch wenn der Kläger nicht beweisen muss, dass es sich um einen echten oder haftpflichtversicherungsgemäßen Unfall handelt, sei dennoch ein Indizienbeweis ausreichend. Deshalb reiche die Gesamtschau aller Indizien aus, wenn diese auf einen Vortäuschung des Versicherungsfalls hindeuten. Da dies hier der Fall war, hat der Kläger keinen Anspruch.

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