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Cybercrime: Schwachstelle oft nicht EDV, sondern Mitarbeiter

Cybercrime: Schwachstelle oft nicht EDV, sondern Mitarbeiter

18. Januar 2018

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Vertrauensschäden und Betrug durch Dritte sind die beiden großen Geschäftsrisiken der Digitalisierung. Worauf es bei einem professionellen Versicherungskonzept ankommt und ob Firmen es den Betrügern zu einfach machen, beantwortet Rechtsanwalt Rüdiger Kirsch, Leiter Schaden für die Vertrauensschadenversicherung bei Euler Hermes in Deutschland, im Interview mit AssCompact.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 1/18/2018

Die zunehmende Digitalisierung bringe Unternehmen vor allem zwei große Risiken: Zum einen Vertrauensschäden, also strafbare Handlungen eines Mitarbeiters, zum anderen Betrug durch Dritte, also Angriffe von außen. „Dabei geht es um Fälle wie Fake President, Payment Diversion, Fake Identity – alles Themen, die ein wenig nach Cyber klingen und damit auch zu tun haben, tatsächlich aber ein reines Thema der Vertrauensschadenversicherung sind“, so Kirsch. Ein großes Problem dabei: „Wenn das Geld einmal geflossen ist, ist es so gut wie unmöglich, es zurückzuholen. Auf diesem Weg mussten wir schon viele Millionen zahlen, ohne einen Cent auf dem Regressweg zurückzuerhalten.“

Aufklärung bei Mitarbeitern

Machen es die Unternehmen Betrügern leicht? „Beim klassischen Vertrauensschaden wird das Thema Compliance mittlerweile intensiv gelebt“, weiß der Jurist. Aber: „Beim Thema Betrug durch Dritte machen es sich Firmen manchmal sehr leicht, denn da ist die Schwachstelle nicht die eigene EDV, sondern es sind die Mitarbeiter. Diese müssten viel besser informiert werden, mit denen müsste man reden und sie besser aufklären.“

Umfassende Beratung und Dokumentation

Ein zeitgemäßer Versicherungsschutz erfordert laut Kirsch auch, dass sich Geschäftsführer und Vorstände ihrer persönlichen Haftung bewusst werden. Eine professionelle Risikoanalyse müsse drei essenzielle Punkte ansprechen: Vertrauensschaden, Cyber-Versicherung und D&O. „Auch kleinere Gewerbe- und Industrieeinheiten kann das betreffen.“ Entscheidungen für oder gegen ein Produkt solle sich der Berater stets schriftlich bestätigen lassen, rät der Rechtsanwalt. Denn sollte es eines Tages zu einem Fake- President-Fall kommen und die Frage auftauchen, „warum haben wir eigentlich ein solches Produkt nicht abgeschlossen“, könne man darauf hinweisen: „Ich habe euch das Produkt vorgeschlagen, aber ihr wolltet es nicht haben“.

Rüdiger Kirsch referiert beim AssCompact Gewerbeversicherungssymposium am 22. März in der Pyramide Wien/Vösendorf über die aktuellen Risiken unserer digitalen Welt. Zur Anmeldung hier klicken.

Das gesamte Interview lesen Sie in der AssCompact Jänner-Ausgabe.

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