zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

D.A.S. informiert über Hilfspflicht bei Obdachlosen

D.A.S. informiert über Hilfspflicht bei Obdachlosen

30. November 2017

|

2 Min. Lesezeit

|

News-Recht & Wissen

Wer in der kalten Jahreszeit Obdachlosen keine Hilfestellung gibt, dem drohen strafrechtliche Konsequenzen. Die D.A.S. Rechtsschutz AG informiert über die entsprechenden Pflichten, die von der jeweiligen Situation und Zumutbarkeit abhängen.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 11/30/2017

Alleine in Wien übernachten im Winter laut Schätzungen der Caritas einige hundert Menschen im Freien. Vor allem bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt können durch die niedrige Körpertemperatur beträchtliche Gesundheitsschäden entstehen.

Hilfe situationsabhängig

„Passanten, die bei niedrigen Temperaturen einen im Freien schlafenden Menschen sehen, müssen abwägen, ob Hilfe benötigt wird. Dabei kommt es auf die konkreten Umstände an“, sagt D.A.S.-Vorstandsvorsitzender Johannes Loinger. Geht man an einem Park vorbei, der üblicherweise und auch im Winter von Obdachlosen in Schlafsäcken stark frequentiert ist, bestehe eher keine Pflicht zur Hilfeleistung. Hilfe müsse hier laut dem Gesetz „offensichtlich“, also erkennbar notwendig sein.

Wenn hingegen jemand an ungewöhnlichen Plätzen wie etwa im Aufzug, vor Geschäften oder in einem Bank-Foyer liege, sei genaueres Hinsehen ein Muss. „Im Zweifel sollte versucht werden, die Person anzusprechen und zu fragen, ob sie Hilfe benötigt“, so Loinger.

Bis zu einem Jahr Gefängnis bei Unterlassung

„Unterlassene Hilfeleistung“ ist im Strafgesetzbuch geregelt. Wer bei einem Unglücksfall, bei Gefahr oder Not nicht erforderliche Hilfe leistet, muss mit einer Geldstrafe oder schlimmstenfalls mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Die Unterlassung der Hilfeleistung kann nur mit Vorsatz begangen werden. „Erkennt man die Gefahr nicht oder ist überzeugt, dem Opfer geht es gut oder dass ihm bereits ausreichend geholfen wird, liegt keine Straftat vor“, so Loinger.

Frage nach der Zumutbarkeit

Es fällt keine Strafe an, wenn die Hilfeleistung nicht zumutbar ist – etwa wenn man sich selbst in Gefahr begibt oder andere wichtige Interessen entgegenstehen. Loinger: „Der bloße Ekelfaktor ist aber kein Grund, die Hilfeleistung zu unterlassen“. Anders verhält es sich, wenn das vermeintliche Opfer Hilfe aggressiv zurückweist oder gar mit Körperverletzung droht und randaliert.

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

Versicherungsmakler und durchblicker.at einigen sich auf Vergleich

Versicherungsmakler und durchblicker.at einigen sich auf Vergleich

30.11.17

|

2 Min.

M&G legt Infrastruktur-Fonds auf

M&G legt Infrastruktur-Fonds auf

30.11.17

|

2 Min.

Zurich: Neuer Landesdirektor in Oberösterreich

Zurich: Neuer Landesdirektor in Oberösterreich

29.11.17

|

1 Min.

Berghammer: „Möchte Ende 2018 nicht mehr über IDD nachdenken müssen“

Berghammer: „Möchte Ende 2018 nicht mehr über IDD nachdenken müssen“

29.11.17

|

3 Min.

FMA: Sanktionen sollen stärker präventiv wirken

FMA: Sanktionen sollen stärker präventiv wirken

29.11.17

|

3 Min.

VIG erwartet deutliches Ergebnis-Plus 2017

VIG erwartet deutliches Ergebnis-Plus 2017

29.11.17

|

3 Min.

Unfall: Deckung für Koffer im Kofferraum?

Unfall: Deckung für Koffer im Kofferraum?

28.11.17

|

2 Min.

Continentale erweitert Fonds-Service

Continentale erweitert Fonds-Service

28.11.17

|

2 Min.

DONAU: Smart Garant nun auch mit MultiAsset-Index

DONAU: Smart Garant nun auch mit MultiAsset-Index

28.11.17

|

3 Min.

Kabarett-Karten für Stefan Waghubinger – das sind die Gewinner

Kabarett-Karten für Stefan Waghubinger – das sind die Gewinner

28.11.17

|

1 Min.

„Versicherung wird immer mehr Beratungsaufwand als ein Paar Schuhe haben“

„Versicherung wird immer mehr Beratungsaufwand als ein Paar Schuhe haben“

27.11.17

|

2 Min.

Am 1. Dezember passieren die meisten Autounfälle

Am 1. Dezember passieren die meisten Autounfälle

27.11.17

|

1 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)