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Wie Betrüger am Finanzmarkt vorgehen

Wie Betrüger am Finanzmarkt vorgehen

25. September 2018

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3 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Am österreichischen Markt treiben sich zunehmend „unseriöse und betrügerische“ Finanzdienstleister herum, warnt die Finanzmarktaufsicht (FMA). „Klon-Firmen“ und fiktive Aufsichtsbehörden sind zwei gängige Methoden.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 9/25/2018

Die fragwürdigen Anbieter täuschen vor, registrierte und konzessionierte Unternehmen zu sein, die der Aufsicht einer Behörde unterliegen. Eine gängige Betrugsmethode ist es, die Identität registrierter oder konzessionierter Unternehmen zu klonen. Dabei werden Firmenname und Registerdaten von tatsächlich existierenden und ordnungsgemäß zugelassenen Unternehmen missbräuchlich verwendet. In Wahrheit hat der Klon mit dem Unternehmen, für das er vorgibt tätig zu sein, nichts zu tun.

„Geklonter“ Versicherungsvermittler

Ein Beispiel: Ein österreichischer Versicherungsvermittler will Versicherungen auch in Großbritannien vertreiben. Dazu veranlasst er, dass die österreichische Behörde der dort zuständigen Aufsichtsbehörde FCA seine europaweit gültige Gewerbeberechtigung anzeigt und seine Absicht, dort tätig zu werden, mitteilt. Der Betrüger bastelt nun aus diesen öffentlichen Daten ein fiktives Unternehmen, meist nur eine durchaus aufwendig gestaltete Website, und bietet aggressiv seine „Dienste“ an. Als vermeintlichen Beweis seiner Seriosität verweist er auf den FCA-Registereintrag des seriösen Anbieters, den er geklont hat. In der Regel gehen diese betrügerischen Geschäfte dann auch über vermeintliche Versicherungsvermittlung hinaus und umfassen auch Bank- und Wertpapiergeschäfte.

Erfährt die FMA von derartigen unseriösen Geschäftspraktiken, so veröffentlicht sie eine Warnmeldung unter Nennung der Klon-Firma und der angegebenen Kontaktdaten, untersagt die konzessionspflichtigen Geschäfte und bringt den Sachverhalt bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige.

Fake-Aufsichtsbehörde – täuschend echt

Es kommt auch vor, dass Betrüger eine Aufsichtsbehörde einfach erfinden. So etwa ein Unternehmen namens „Gerber and Partners“ aus Großbritannien, das Finanz- und Wertpapiergeschäfte anbietet und behauptet, in Österreich von der „Financial Supervisory Authority“ (FINSA) konzessioniert und dort registriert zu sein. Auf der Website dieser frei erfundenen FINSA findet sich auch ein Unternehmensregister, das eine Registrierung vortäuschen soll. Anleger erhalten von der FINSA dann gefälschte, der österreichischen Gewerbeberechtigung nachgebildete Urkunden zu den „registrierten“ Unternehmen. Die FMA hat den Fall bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Zulassung immer prüfen

Die Aufsichtsbehörde rät dazu, die Zulassung eines Unternehmens „sehr genau“ zu prüfen, vor allem auch, welche Finanzgeschäfte dieses überhaupt erbringen darf. Die Kontaktdaten sollten mit jenen im behördlichen Register verglichen und geprüft werden, ob es die angegebene Behörde tatsächlich gibt. Bei Anbietern mit Bezug zu Österreich lässt sich das auf der FMA-Website oder auch auf per FMA-Sicherheits-App prüfen.

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