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Versicherung von Unternehmen – Ein Marktsegment verändert sich

Versicherung von Unternehmen – Ein Marktsegment verändert sich

06. Februar 2019

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5 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Unternehmen bewegen sich in einer zunehmend komplexen Welt. Versicherungsberater müssen sich intensiv mit diesen Themen beschäftigen und adäquate Lösungen anbieten, um sich als Partner zu beweisen, sagt Branchenexpete Dr. Helmut Tenschert.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 2/6/2019

Von Dr. Helmut Tenschert, Versicherungsmakler und freier Berater*

Dass die Rahmenbedingungen für Unternehmen kontinuierlich herausfordernder und komplexer werden, ist eine Binsenweisheit, die keiner gesonderten Begründung mehr bedarf. Nicht nur wir Versicherungsmakler stöhnen unter der Last von immer mehr Regularien, deren Sinnhaftigkeit zumindest hinterfragbar ist. Dieses Schicksal teilen wir mit am freien Markt aktiven Betrieben.

Aufwendige Investition in Aufklärung und Beratung 

Schlagworte wie spezifische rechtliche Verantwortlichkeit von Betrieben und Managements, Cyber oder die DSGVO hören wir mittlerweile beinahe täglich. Es wird notwendig sein, sich mit diesen Themen verstärkt unter dem Blickwinkel von adäquaten Versicherungslösungen auseinanderzusetzen und diese den Kunden näherzubringen. Eine aufwendige Investition in Aufklärung und Beratung, keine Frage. Wodurch soll sich aber der Versicherungsmakler bei seinen Kunden als wichtiger Partner denn sonst beweisen, als durch Kompetenz bei schwierigen Fragen die Versicherungswelt betreffend? Der intensiver werdende Mitbewerb durch Portale und digitale Dienstleistungen aus allen Richtungen wird den Bereich des Konsumentengeschäftes immer weniger attraktiv machen, davon bin ich überzeugt.

In Verbindung mit der Aufrüstung der IT ist eine Cybercrime-Versicherung unbedingt anzudenken, der Anstoß dafür sollte vom Versicherungsberater kommen. Die am Markt befindlichen Deckungskonzepte bieten neben dem Versicherungsschutz zusätzlich wichtige Dienstleistungen im Schadenfall an, die davon unabhängig gebucht schon mehr als die gesamte Versicherungsprämie kosten können.

DSGVO – deutlich mehr Anfragen und Löschbegehren

Eine Betrachtung der ersten Erfahrungen bei der Handhabung der Regelungen der DSGVO bringt neue Erkenntnisse. Rechtsanwalt Mag. Philipp Summereder, er hat schon erfolgreich bei einem AssCompact Trendtag referiert, hat ein kurzes Resümee dazu gegeben. Seiner Meinung nach zeigt das zweite Halbjahr 2018 bei der Sensibilisierung von Verbrauchern und Kunden bereits Wirkung. Auskunftsanfragen nach Art 15 DSGVO oder Löschbegehren nach Art 17 DSGVO haben – insbesondere nach Beendigung von Vertragsverhältnissen mit Maklern und Agenten – deutlich zugenommen. Das höchste Risiko für einen Konflikt mit dem Datenschutzrecht stellen für ihn unzulässige Werbemaßnahmen und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten dar.

Klare Regelung für immaterielle Schäden

Doch was bedeutet diese neue rechtliche Situation für die Produktwelt einschlägiger Sparten? Abgesehen davon, dass die Besonderheiten der europaweiten Regelung Berücksichtigung in Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen finden müssen, ist Augenmerk auf die sogenannten immateriellen Schäden zu legen. Weitere Ausführungen zur Problemstellung in Bezug auf die Haftpflichtbedingungen kann ich mir ersparen, hier darf ich auf den ausgezeichneten Beitrag des Herrn Mag. Christian Cencic von der CHUBB in der letzten Printausgabe von AssCompact verweisen. Es bedarf einer klaren Regelung, die den Versicherungsschutz bei solchen Fällen sicherstellt.

Potenzial in der Betriebsunterbrechungsversicherung

Ein großes Betätigungsfeld bietet sich darüber hinaus bei der Betriebsunterbrechungsversicherung. Betriebskontinuitätsmanagements- oder Krisenpläne können die Grundlage für ein Angebot ergänzender Versicherungsformen bringen. So eine Maschinenbruch-, Cyber-BU oder etwaige andere passende Rückwirkungsbausteine. Eine Zusammenarbeit mit einem professionell agierenden Risikomanagementberatungsunternehmen kann wertvolle Aufschlüsse und Anregungen ergeben und ist empfehlenswert.

Betriebliche Altersvorsorge noch zu wenig genutzt

Zu wenig bekannt und genützt sind noch die für Unternehmen hilfreichen Möglichkeiten, die eine betriebliche Altersvorsorge bietet. Gerade unter dem Gesichtspunkt der Mitarbeiterbindung – der Fachkräftemangel ist nicht nur allgegenwärtig, sondern schreitet munter voran – bieten sich hochinteressante Aspekte an. Ein individuell entwickeltes Konzept bietet zudem nicht nur steuerliche Vorteile für den Betrieb, sondern hält auch steuerbegünstigte Modelle für Gesellschafter-Geschäftsführer bereit.

*Den vollständigen Artikel lesen Sie in der AssCompact Februar-Ausgabe.

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