zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Urteil: Garantie-Klausel bei Lebensversicherungen unzulässig

Urteil: Garantie-Klausel bei Lebensversicherungen unzulässig

20. Februar 2019

|

2 Min. Lesezeit

|

News-Im Blickpunkt

Das Handelsgericht Wien beurteilte eine Klausel zur Höhe der Garantieleistung bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung als intransparent. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht „potenziell tausende Betroffene“, die einen Rückzahlungsanspruch hätten.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 2/20/2019

Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung mit Garantiezusage wird bei Vertragsabschluss eine Mindesthöhe der Versicherungsleistung vereinbart, die dem Versicherungsnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt zusteht. Im konkreten Fall legte eine Klausel fest, dass bei einer Auszahlung von den geleisteten Prämien unter anderem anfallende Kosten abgezogen werden. In der Klausel findet sich allerdings keine Information bezüglich der Höhe dieser Kosten oder der Garantieleistung insgesamt.

Kunde kann Folgen nicht „annähernd“ überblicken 

Im konkreten Fall hatte die Kundin ihre Lebensversicherung nach zehn Jahren aufgelöst. Obwohl der Rückkauf per Garantiestichtag erfolgte, erhielt sie zunächst nur 55,6% der von ihr bezahlten Prämien zurück. Der VKI brachte eine Verbandsklage gegen die UNIQA ein, die nun eine weitere Zahlung von rund 40% der einbezahlten Prämien leisten muss. Das Handelsgericht Wien erklärte die Klausel für intransparent und daher unzulässig. Dem Versicherungsnehmer sei es bei einer solchen Klausel nicht möglich, die Folgen der Klausel auch nur annähernd zu überblicken. Die UNIQA hat kein Rechtsmittel gegen das Urteil eingebracht, es ist daher rechtskräftig.

VKI: Versicherer muss Prämien ohne Kostenabzug zurückzahlen 

Nach Ansicht des VKI habe der Versicherer – nachdem die Klausel unwirksam sei – im Garantiefall die einbezahlten Prämien abzüglich Versicherungssteuer und der Risikoprämie auszubezahlen. „Wir meinen daher, dass der Versicherer in derartigen Fällen die Prämien ohne Abzug von Kosten zurückzahlen muss“, sagt Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Nur die Versicherungssteuer und allenfalls ein kleiner Betrag für die Risikoprämie dürfte abgezogen werden.“ Damit hätten „potenziell tausende Betroffene“ einen Rückzahlungsanspruch. Betroffen könnten auch andere Versicherungen sein, bei denen dieselbe oder eine vergleichbare Klausel zur Berechnung der garantierten Versicherungsleistung enthalten ist.

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

VIG kauft in Polen zu

VIG kauft in Polen zu

20.02.19

|

1 Min.

Gelungene Premiere: Fast 300 Besucher beim AssCompact Beratertag

Gelungene Premiere: Fast 300 Besucher beim AssCompact Beratertag

20.02.19

|

2 Min.

IFA – Insurance Forum Austria 2019 am 28./29. März 2019 in Rust

IFA – Insurance Forum Austria 2019 am 28./29. März 2019 in Rust

20.02.19

|

3 Min.

Generali: neuer Leiter Unabhängige Vertriebe im Süden Österreichs

Generali: neuer Leiter Unabhängige Vertriebe im Süden Österreichs

20.02.19

|

1 Min.

„Der moderne Versicherungsmakler beschäftigt sich mit SEO“

„Der moderne Versicherungsmakler beschäftigt sich mit SEO“

19.02.19

|

4 Min.

Studie: Unternehmen zu nachlässig bei Cyber-Schutz

Studie: Unternehmen zu nachlässig bei Cyber-Schutz

19.02.19

|

4 Min.

Ski-Unfall: Hat Pistenbetreiber Sicherungspflicht verletzt?

Ski-Unfall: Hat Pistenbetreiber Sicherungspflicht verletzt?

19.02.19

|

3 Min.

Vom 1-Vertragskunden zum Komplettkunden, aber wie?

Vom 1-Vertragskunden zum Komplettkunden, aber wie?

18.02.19

|

4 Min.

durchblicker.at: Größtes Sparpotenzial bei Versicherungen

durchblicker.at: Größtes Sparpotenzial bei Versicherungen

18.02.19

|

1 Min.

Klage gegen Gemeinde – Rechtsschutz-Deckung?

Klage gegen Gemeinde – Rechtsschutz-Deckung?

18.02.19

|

3 Min.

Was im Fasching (nicht) erlaubt ist

Was im Fasching (nicht) erlaubt ist

18.02.19

|

3 Min.

Weiterbildungspflicht: Nutzen Sie die AssCompact Symposien

Weiterbildungspflicht: Nutzen Sie die AssCompact Symposien

15.02.19

|

2 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)