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Pensionskassen: Zusatzpensionen in Kollektivverträgen verankern

Pensionskassen: Zusatzpensionen in Kollektivverträgen verankern

02. August 2017

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News-Management & Wissen

Betriebspensionen seien kein „Luxus“, sondern entscheidend für eine ausreichende Altersvorsorge, betont der Fachverband der Pensionskassen. Der Anteil der Österreicher mit Pensionskassenlösung soll in den nächsten fünf Jahren verdoppelt werden.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 8/2/2017

Zusatzpensionen von Pensionskassen stehen derzeit knapp einem Viertel (23%) aller österreichischen Arbeitnehmer zu. Mit „Pensionsprivilegien“ hätten diese „rein gar nichts zu tun“, betont Mag. Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen. „Sie sind vielmehr ein entscheidender Beitrag zu einer verantwortungsvollen Altersvorsorge.“ Dies solle in der aktuellen Wahlkampf-Diskussion nicht untergehen, die sich vorwiegend um „hohe Sonderpensionen“ im staatsnahen Bereich und „Pensionsprivilegien einiger weniger“ drehe.

Jeder Zweite soll Firmenpension haben

Die Pensionskassen haben im Vorjahr insgesamt 651 Mio. Euro ausbezahlt, die durchschnittliche monatliche Pension betrug rund 500 Euro. In den nächsten fünf Jahren soll die Anzahl der Österreicher mit Pensionskassenlösung auf rund 50% erhöht werden, so Zakostelsky. „Umgesetzt werden kann dies vor allem durch die Verankerung von Firmenpensionen in Kollektivverträgen bzw. in einem Generalkollektivvertrag.“ Derzeit ist in etwa 10% aller Kollektivverträge eine betriebliche Altersvorsorge geregelt.

 

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