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NÜRNBERGER: Was für die „Klassische“ spricht

NÜRNBERGER: Was für die „Klassische“ spricht

13. Februar 2019

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Die NÜRNBERGER rührt die Werbetrommel für die klassische Lebensversicherung. Auch in Zeiten ungünstiger Zinsen spreche einiges für sie - vor allem die Möglichkeiten der Rente.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 2/13/2019

„Obwohl die fondsgebundene Variante bei unseren Kunden die derzeit beliebteste Vorsorgeform ist, spricht auch in Zeiten eines ungünstigen Zinsumfelds einiges für die klassische Lebensversicherung“, sagt Mag. Erwin Mollnhuber, Mitglied des Vorstands in der NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich.

Als Vorsorgeform biete sie dem Kunden zahlreiche Vorteile wie die schon zu Beginn garantierte Er- und Ablebensleistung, strenge Veranlagungsvorschriften, einen garantierten Rechnungszins und eine Überschussbeteiligung. Außerdem könne man den Versicherungsschutz individuell gewichten und durch Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeit oder Pflege ergänzen.

Tarif mit individuell wählbaren Rentenverläufen

„Was das Produkt aber einzigartig macht, sind die Möglichkeiten im Falle einer Verrentung“, so Mollnhuber. Gerade hier habe die NÜRNBERGER im letzten Jahr in die Produktentwicklung investiert und einen Rententarif mit Garantiezeit auf den Markt gebracht. Dabei können Kunden bis spätestens ein Jahr vor Rentenbeginn entscheiden, wie sie den Rentenverlauf haben wollen: garantiert steigend, konstant zuzüglich Gewinnen oder mit einer erhöhten Beginnrente. Im dritten Fall sinkt die Rente jährlich um einen festgelegten Prozentsatz (-1% bis –5%) und soll sich so dem angenommenen Konsumverhalten angleichen. „Zum Pensionsantritt sind die Menschen noch aktiver, benötigen daher unter Umständen mehr Geld, mit steigendem Alter sinken die Bedürfnisse und die Mobilität und damit der Geldbedarf“, sagt Mollnhuber. Sollte sich die Lebensplanung gänzlich ändern, ist alternativ auch eine Kapitalabfindung möglich.

Die Garantiezeit kann von 0 bis 35 Jahre (max. Endalter 90 Jahre) gewählt werden. Stirbt die versicherte Person während der Garantiezeit, so wird an die begünstigte Person eine Rente bis zum Garantiezeit-Ende fortgezahlt. Alternativ dazu kann die begünstigte Person auch einen Rückkauf beantragen. Außerdem sind ein garantierter Rechnungszins von 0,5% und garantierte Rententafeln integriert.

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