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Finanzberatung der Generation 50plus erfordert systematisches Vorgehen

Finanzberatung der Generation 50plus erfordert systematisches Vorgehen

17. Januar 2017

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4 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Die Zielgruppe 50plus, wer hätte sie in seinem Kundenstamm nicht gern zahlreich vertreten? Mit einer systematischen Beratung schafft man einen echten Mehrwert und damit entsprechende Weiterempfehlung in der Altersgruppe. Der Finanzplaner Michael Edler stellt seine Vorgehensweise vor.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 1/17/2017

Bei der Beratung der Generation 50plus setzt Edler, Gesellschafter der Plansecur KG in Kassel, ein fünfstufiges Verfahren ein, bestehend aus: Ruhestandsplanung, Vermögensstrukturierung und –absicherung, Erbschaft und/oder Schenkung, Wohnsituation und Pflege.

Ruhestand rechtzeitig planen

„Für eine Best-Ager-Beratung gehen wir davon aus, dass die Mandanten dank einer erfolgreichen Finanzplanung bereits über ein entsprechendes Vermögen verfügen“, sagt Edler. Unerlässlich sei zunächst die Prüfung und gegebenenfalls Neuausrichtung der bisherigen Finanzplanung. „Denn je länger Sparprozesse laufen, umso unsicherer ist es, ob die zu Beginn festgelegten Ziele im Laufe der Zeit die gleichen bleiben oder ob sie geändert bzw. ergänzt werden müssen.“

Vorhandenes Vermögen sichern

Vermögenswerte müssen vor Verlusten geschützt werden. Szenarien, die das eigene Vermögen im Alter erheblich schmälern können, sind Krankheit und Pflegebedürftigkeit. „Für Frauen gilt es, dies vor allem für den Fall des Ablebens ihres Ehemannes zu prüfen, weil sie aufgrund ihrer Erwerbsbiografien häufig geringere gesetzliche Rentenansprüche als Männer haben“, rät der Finanzplaner. „Im Sinne der Ratsuchenden ist auch das Risiko der Berufsunfähigkeit zu beachten, das sich im fortgeschrittenen Alter kaum noch absichern lässt. Zudem ist es zu empfehlen, bei der Liquiditätsplanung Unerwartetes zu berücksichtigen, um entsprechend reagieren zu können.“

Werte weitergeben

„Will ich meine vorhandenen Werte weitergeben?“ Viele Menschen werden diese Frage mit Ja beantworten. Das Ersparte soll denjenigen, die bedacht werden sollen, möglichst ungeschmälert zufließen. Wichtig sei hier die Absprache mit Steuerberatern und Rechtsanwälten. „Der Berater als aufmerksamer Dienstleister sollte hier anbieten, für den Kunden die Abstimmung der Fachleute zu initiieren und die Ergebnisse in der darauf aufbauenden Finanzplanung zu berücksichtigen.“

Wohnen im Alter

Sollen die eigenen vier Wände so lange wie möglich der Lebensmittelpunkt bleiben? Kann die Wohnung oder das Haus erhalten oder unterhalten werden? Ist das Wohnumfeld so gestaltet, dass auch weniger mobile Menschen dort leben können? Wie sieht es mit Instandhaltungen und Modernisierungen aus? Kann das Haus so umgebaut werden, dass es keine Barrieren enthält? „Im Beratungsalltag hat sich herausgestellt, dass häufig kleinere Wohneinheiten gewählt werden und frei gewordenes Kapital andere Ziele unterstützt.“

Für den Pflegefall vorsorgen

Wie stellt sich die persönliche Situation bei Pflegebedürftigkeit dar? „Im Pflegefall ergibt sich der Kapitalbedarf aus der Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben. Zu den laufenden Einkünften wie der Altersrente sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu addieren. Dem stehen die Kosten für die Wohnung oder den Heimplatz sowie für die Lebenshaltung gegenüber“, so Edler. „Sofern das Pflegerisiko nicht bereits abgesichert ist, ergibt sich hieraus in der Regel eine monatliche Versorgungslücke, die nur durch eine private Police geschlossen werden kann.“

Wichtig sei es jedenfalls, Kunden rechtzeitig auf die Punkte anzusprechen. „So müssen sie nicht unter Druck oder in Zwangssituationen entscheiden und handeln.“

Quelle: AssCompact Deutschland, bearbeitet durch Redaktion Österreich

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