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EU-Richtlinie: Zwischen Konsumentenschutz und Bevormundung

EU-Richtlinie: Zwischen Konsumentenschutz und Bevormundung

24. April 2018

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4 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Bringt die Europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II tatsächlich mehr Konsumentenschutz oder nur eine übertriebene Regulierung? Darüber diskutierte ein prominent besetztes Podium beim Finanzplaner Forum in Wien.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 4/24/2018

Rund 300 zertifizierte Finanzexperten nahmen an dem zweitägigen Forum teil, das unter der Schirmherrschaft des Österreichischen Verband Financial Planners veranstaltet wurde. Über die Auswirkungen von MiFID II auf Branche und Kunden drehte sich eine Podiumsdiskussion unter Moderation von Prof. Otto Lucius, Vorstandsvorsitzender des Verbands.

„Vertrauen in Finanzbranche erhöhen“

In seinem Impulsreferat erklärte Klaus Kumpfmüller (Vorstandsmitglied FMA) sowohl die aktuellen Herausforderungen seiner Behörde auf dem heimischen Finanzmarkt als auch die Beweggründe der europäischen Aufsicht. „Ziel ist es letztlich, das Vertrauen des Konsumenten in die Finanzbranche zu erhöhen.“

Zu wenig Rechtssicherheit 

MiFID II soll vor allem mehr Transparenz und einen erweiterten Anlegerschutz mit sich bringen. Damit verbunden ist nicht zuletzt eine verstärkte Informationspflicht gegenüber dem Kunden. Aber kommen diese Maßnahmen am Ende des Tages auch tatsächlich bei ihm an? „Für jene 0,5 Prozent der Bevölkerung, die die Zeit haben, sich alles durchzulesen und es auch verstehen, verbessert sich etwas“, zeigte sich Philipp Bohrn (Geschäftsführer des Fachverbands Finanzdienstleister Wirtschaftskammer Österreich) skeptisch. Dennoch bringe MiFID II mehr Transparenz.

Diesen positiven Effekt sah auch Peter Bosek (Vorstandsmitglied Erste Bank Group AG). „Allerdings habe ich Sorge vor dem Tummelplatz des Konsumentenschutzes, wo der passende Ansprechpartner fraglich ist.“ Für den auf Kapitalmarkt-, Banken- und Wertpapieraufsichtsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Ernst Brandl herrscht zu wenig Rechtssicherheit: „Wenn die FMA zu allem das Okay gegeben hat, kann es nicht sein, dass man als Finanzdienstleister dann doch wieder haftet.“

Hat Honorarberatung Zukunft?

Eine weitere Neuerung, die MiFID II mit sich bringt, ist die Honorarberatung, auch unabhängige Beratung genannt. „Ich glaube schon, dass es nach einiger Zeit in Österreich einen Markt dafür geben wird und dass dieses Angebot auch angenommen werden wird“, so Kumpfmüller. Dem hielt Bosek entgegen: „Es ist leider Fakt, dass es in Österreich unter den Kunden keine Bereitschaft gibt, für Beratung zu zahlen.“ Otto Lucius regte an, den entsprechenden Begriff aus dem Englischen nicht mit Honorar-, sondern mit Gebührenberatung zu übersetzen – dann würde die unabhängige Beratung in der Praxis eher akzeptiert werden.

Junge Kunden: „anzurufen braucht man wohl nicht“

In Anbetracht der Digitalisierung warnte Bosek vor „skurrilen Modellen“ von Robo Advice, also technologisch automatisierter Beratung. Für Bohrn geht es um eine sinnvolle Verknüpfung von Traditionellem und technischen Neuerungen. „Ich glaube nicht, dass wir so schnell ein rein digitales Geschäft bekommen werden. Aber man braucht beides und die Frage ist, wie führe ich das zusammen? Man muss sich auch überlegen, wie man etwa einen Millennial anspricht. Anzurufen braucht man ihn wohl nicht“, gibt Bohrn zu bedenken.

Unterm Strich standen die Wichtigkeit von Transparenz, Konsumentenschutz und das gemeinsame Streben nach einer positiven Marktentwicklung gänzlich außer Streit. Lucius: „Wichtig ist, dass wir als Branche zusammen mit der FMA etwas Positives für die Kunden bewegen.“

(Foto: © Studio Huger)

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