Virtuelle Währungen seien nicht reguliert und unterliegen sehr hohen Preisschwankungen. Auch können die Handelsplattformen nicht garantieren, dass Verbraucher virtuelle Währungen bei Bedarf zeitgerecht kaufen oder verkaufen können.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) habe intensiv an diesem Warnhinweis mitgearbeitet, so der Vorstand Mag. Klaus Kumpfmüller und Mag. Helmut Ettl. „Verbraucher, die ihr Geld in virtuelle Währungen investieren möchten, müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie ihr ganzes investiertes Geld verlieren können.“ Alleine der Begriff „Währung“ sei irreführend, da diese nur vereinzelt als Zahlungsmittel akzeptiert werden und völlig unreguliert seien.
Die Warnhinweise sind auf den Websites der EBA, der EIOPA sowie der ESMA abrufbar.