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D&O: „Es gibt eine Flut an Bestimmungen und Haftungsgrundlagen“

D&O: „Es gibt eine Flut an Bestimmungen und Haftungsgrundlagen“

09. Dezember 2016

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Der Wiener Jurist und Geschäftsführer der Koban solDORA GmbH Dr. Georg Aichinger ist auf D&O- und Haftpflicht-Konzepte für Manager, Geschäftsführer und Rechtsanwälte spezialisiert. Warum die Haftungsrisiken für diese Zielgruppe enorm gestiegen sind und welcher Versicherungsschutz sinnvoll ist, erklärt der Zweitplatzierte des Jungmaklerawards 2016 im Interview mit AssCompact.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 12/9/2016

„Es gibt über 6.000 Anwälte in Österreich und noch ein Vielfaches davon an Geschäftsführern und Organen, die in Unternehmen tätig sind. Insofern ist der Kreis unserer potenziellen Kunden ein sehr großer“, sagt Aichinger (Foto). Für ihn sei die Spezialisierung „nicht nur sinnvoll, sondern auch absolut notwendig und erforderlich“. „Es gibt kaum einen Anwalt, der nicht irgendein Spezialgebiet hat. Warum soll es nicht auch einen Makler geben, der sich nur mit einer Sparte oder einem Risiko beschäftigt?“

„Es geht häufig um Fehler, die jedermann passieren können“

Die Möglichkeiten, eine Pflichtverletzung zu begehen, sind heute vielfältig. „Es gibt eine Flut an Bestimmungen, denen man entsprechen soll, an Haftungsgrundlagen, nach denen man in Anspruch genommen werden kann“, sagt Aichinger. „Insofern ist es schwer, dass man sich immer korrekt verhält. Es geht da nicht nur um Personen, die vorsätzlich ihre Pflichten verletzen oder jemanden schädigen wollen, sondern es geht häufig um leicht fahrlässige Sorgfaltsverstöße und Fehler, die jedermann passieren können.“

„Klarer Trend, dass rechtliche Verfolgungen zunehmen“

Die Risiken für Führungskräfte haben sich in den vergangenen zehn Jahren deutlich gewandelt. „Das Begehrlichkeitsverhalten hat sich verändert. Ein Rechtsanwalt oder ein Manager ist heute nicht davor gefeit in Anspruch genommen zu werden.“ Oft seien es zwar unbegründete Ansprüche, aber dennoch müsse man sich zur Wehr setzen. Für einen Anwalt oder Manager sei es „gar nichts Ungewöhnliches mehr“, im Lauf seiner Karriere einmal mit zivilrechtlichen Klagen oder strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert zu sein. „Ich möchte nicht von einer Amerikanisierung des Rechts in Österreich sprechen, aber es ist schon ein klarer Trend erkennbar, dass rechtliche Verfolgungen zunehmen.“

Drei Risiken, drei Versicherungen

Wie sieht der optimale Versicherungsschutz für Führungskräfte aus? „Führungskräfte haben in Wahrheit drei Risiken: das Risiko, zivilrechtlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden. Die Lösung lautet D&O-Versicherung. Führungskräfte haben das Risiko, dass gegen sie strafrechtlich ermittelt wird, da hilft ihnen eine Strafrechtsschutzversicherung. Gerade nach einem unschönen Abgang, nach einem plötzlichen Verlassen des Unternehmens oder einer Abberufung als Geschäftsführer, haben sie das Risiko, mitunter dienstrechtliche Ansprüche gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber geltend machen zu müssen. Da hilft ihnen eine Spezial-Anstellungsvertragsrechtsschutzversicherung.“

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