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Biometrie ist der Schlüssel zur gesicherten Altersvorsorge – jetzt zum AssCompact Vorsorgesymposium anmelden!

Biometrie ist der Schlüssel zur gesicherten Altersvorsorge – jetzt zum AssCompact Vorsorgesymposium anmelden!

26. Januar 2016

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3 Min. Lesezeit

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Berufsunfähigkeits-Beratung fordert Vermittler wie Versicherte heraus. Was gilt es zu beachten, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein?

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 1/26/2016

Seit Anfang 2014 ist es für alle unter-50-Jährigen deutlich schwerer geworden, Invaliditätspension zu erhalten. Zweifellos steigt damit der Vorsorge- und Beratungsbedarf. Dirk Schwane (Foto) ist Fachanwalt für Arbeits- und Versicherungsrecht sowie zertifizierter Sachverständiger für Berufskunde und Tätigkeitsanalyse. Er weiß, was der Vermittler bei der BU-Beratung beachten sollte.

 

Die erste Hürde: es gilt, den Versicherungsfall in der BU darzulegen und zu beweisen. „Wer Leistungen aus einer privaten BUZ verfolgt, muss zunächst substanziiert vortragen, wie seine berufliche Tätigkeit ‚in gesunden Tagen‘ ausgestaltet war. Dies muss er im Bestreitensfalle beweisen, z.B. durch Zeugenbeweis von Arbeitskollegen“, so Schwane.

In der Regel dürfte der Vortrag eines detaillierten „Stundenplans“ als Beispiel für die Tätigkeiten vor und nach Eintritt der behaupteten BU ausreichen. Während das etwa für Handwerker, die wiederholende Tätigkeiten ausführen, relativ einfach ist, ergeben sich hier bei leitenden Angestellten oder Selbstständigen weitaus mehr Probleme.

 

So müssen nämlich die zuletzt – also vor Eintritt der behaupteten BU – konkret ausgeübten Tätigkeiten und nicht nur der bloße Berufstyp und die Arbeitszeit detailliert dargelegt werden. Außerdem gilt es, die Frage zu beantworten: „Sind Art, Umfang und Häufigkeit der beruflichen Tätigkeiten für einen Außenstehenden nachvollziehbar?“

 

Noch schwieriger wird es für Selbständige oder mitarbeitende Betriebsinhaber. „Diese haben darüber hinaus darzulegen und ggf. zu beweisen, dass ihnen eine zumutbare Betriebsumorganisation keine gesundheitlich noch zu bewältigende Betätigungsmöglichkeit eröffnen kann, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würde“, weiß der Rechtsanwalt.

 

Eine Checkliste für Selbstständige und mitarbeitende Betriebsinhaber finden Sie im detaillierten Artikel von Dirk Schwane in der AssCompact Februar-Ausgabe.

 

Berufsunfähigkeit & Co. als Vertriebsturbo? Wie das möglich ist, erfahren Sie im Vortrag von Dirk Schwane beim beim AssCompact Vorsorgesymposium am 16. März 2016. Die Teilnahme am Vorsorge- sowie am Gewerbesymposium in der Pyramide Wien/Vösendorf können Sie sich zum Preis von je 149 Euro (exkl. MWSt.) sichern. Bei Buchung eines Kombiticket für beide Veranstaltungen erhalten Sie einen Preisvorteil von 10%!

 

Hier geht es zur Anmeldung für die AssCompact Symposien 2016.

Das Programm finden Sie unter diesem Link.

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