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Berghammer: „IDD-Zeitplan hat beinahe kritisches Stadium erreicht“

Berghammer: „IDD-Zeitplan hat beinahe kritisches Stadium erreicht“

26. Juni 2017

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Fachverbandsobmann Christoph Berghammer wurde in den Vorstand von BIPAR, der europäischen Vereinigung von Versicherungsvermittlern, gewählt. Bei der Generalversammlung in Berlin diskutierten die Vertreter vor allem die Umsetzung der IDD.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 6/26/2017

Christoph Berghammer, MAS, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler, wurde für die Periode 2017/18 als Kassier in den Vorstand von BIPAR (The European Federation of Insurance Intermediaries) gewählt. Die Vereinigung besteht aus 52 nationalen Verbänden aus 30 Ländern und vertritt die Interessen der Versicherungsvermittler vor europäischen und internationalen Organisationen sowie Behörden.

„Nicht viel Zeit, um sich seriös vorzubereiten“

Bei der BIPAR-Generalversammlung am Freitag stand die IDD im Mittelpunkt. Im Juli bzw. August sollen die Entwürfe der Delegierten Rechtsakte in den Rat und das Europäische Parlament gelangen, wo sie wohl zwei bis drei Monate zur Begutachtung liegen könnten. Der Zeitplan habe mittlerweile „ein beinahe kritisches Stadium“ erreicht, so Berghammer. Obwohl ursprünglich zwei Jahre IDD-Umsetzungsfrist vorgesehen waren, seien nun fast eineinhalb Jahre vergangen – ohne dass bis dato ein Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung oder die Delegierten Rechtsakte vorliegen würden. „Unseren Mitgliedern, wie auch der Versicherungswirtschaft, wird dadurch nicht viel Zeit bleiben, sich auf die neuen Regelungen für die Praxis seriös vorzubereiten“, sagt Berghammer, der allenfalls ausnahmsweise eine Verlängerung der Umsetzungsfrist andenken würde.

Deutschland: Keine strikte Trennung zwischen Provision und Honorar

In Deutschland könnte es in letzter Minute – am Donnerstag soll die Umsetzung im Bundestag behandelt werden – noch zu einigen inhaltlichen Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf kommen. Darüber berichteten CDU-Bundestagsabgeordneter Klaus-Peter Flosbach und Dr. Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär beim deutschen Bundesminister der Finanzen.

So soll die strikte Trennung zwischen Vertrieb über Provision und Honorarberatung entgegen dem ursprünglichen Entwurf aufgehoben werden. Damit wäre es deutschen Vermittlern weiterhin erlaubt, auf Provisions- und/oder Honorarbasis tätig zu sein. Eine Beratungsverpflichtung ist grundsätzlich festgeschrieben, der Kunde soll aber auch auf Beratung verzichten können. Auch wird ein Bestandsschutz für den Makler vorgesehen: Wird er von einem Kunden bevollmächtigt, dann soll der Versicherer nicht in den Bestand des Maklers „hineinarbeiten“ können (keine „Doppelberatung“); dies soll ein Abwerben des Kunden verhindern.

„Bestandsschutz für Makler weiter verfolgt“

Sollten diese Änderungen tatsächlich wirksam werden, könne Berghammer dies „nur begrüßen“. Die verpflichtende Beratung sei eine Kernforderung des gemeinsamen Positionspapiers der Makler, Agenten und des VVO. „Und eine Art Bestandsschutz für Versicherungsmakler wäre auch in Österreich begrüßenswert und wird von uns weiter verfolgt.“

Foto: BIPAR-Vorstandsvorsitzender Ulrich Zander (links) mit Fachverbandsobmann und BIPAR-Managementboard-Mitglied (Treasurer) Christoph Berghammer, MAS (rechts)

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