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„Kuh-Urteil“ schlägt auch in Deutschland Wellen

„Kuh-Urteil“ schlägt auch in Deutschland Wellen

22. März 2019

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2 Min. Lesezeit

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News-Recht & Wissen

Das Urteil um den Tod einer Touristin durch eine Kuh hat eine hitzige Debatte über die Haftung von Almbauern ausgelöst. Jetzt ist ein ähnlicher Fall auch in Deutschland vor Gericht.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 3/22/2019

Der beklagte Landwirt musste den Angehörigen einer deutschen Touristin, die von seiner Kuh totgetrampelt wurde, 490.000 Euro zahlen. Er hatte zwar Warnschilder an den Rändern der Wiese angebracht, auf der die Mutterkühe mit ihren Kälbern grasten. Eingezäunt hatte er sie aber nicht.

Jetzt ist in Deutschland eine Frau wegen eines ähnlichen Falls vor Gericht gegangen. Sie fordert Schadensersatz von einer Almbäuerin, weil sie von einer Kuh im Kreis Miesbach gestoßen wurde. Sie gibt an, seit dem Unfall 2018 unter Schmerzen zu leiden. Die Versicherung der Bäuerin hat eine Schadensersatzzahlung abgelehnt. Sie ist der Ansicht, die Bäuerin habe alle Sorgfaltspflichten eingehalten.

Wann die Tierhalterhaftpflicht greift

Im Gegensatz zu der Touristin in Österreich hatte die Frau in diesem Fall keinen Hund dabei, auf den Kühe mit Kälbern schnell aggressiv reagieren. Auch verließ sie den Weg nicht. Wie die lokale Zeitung Merkur online berichtet, habe die Bäuerin gegenüber der Frau eingeräumt, dass die besagte Kuh bereits mehrfach auffällig geworden sei. Der Anwalt der Geschädigten sieht darin die Verletzung einer Sorgfaltspflicht des Tierhalters.

Die Tierhalterhaftung tritt bei erwerbsmäßigen Tierhaltern, wie zum Beispiel Landwirten, bedingungsgemäß nur dann nicht ein, wenn „entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde“.

Versicherung lehnt Schadensersatz ab

Die Verletzte fordert deshalb Schadensersatz in Höhe von 4.000 Euro. Die Versicherung der Bäuerin hat die Zahlung abgelehnt. Strittig ist, welche Kuh die Frau angegriffen hat. Die Versicherung ist nicht der Ansicht, dass die versicherte Bäuerin ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat. Den Sachverhalt muss nun das Gericht klären.

Quelle: AssCompact Deutschland; bearbeitet durch Redaktion Österreich

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