Vinkulierung:OGH verdonnert Versicherer zu doppelter Zahlung
(ac) Wenn trotz Bestehens einer Vinkulierung der Versicherer direkt an den Versicherungsnehmer (VN) zahlt, riskiert er, bei Konkurs des VN doppelt in Anspruch genommen zu werden, wie die Entscheidung OGH 7 Ob 39/11b vom 27.4.2011 zeigt, informiert Dr. Wolfgang Reisinger, Leiter der Abteilung Spezialschaden bei der Wiener Städtischen Versicherung in der Dezember-Ausgabe von AssCompact.
Der Versicherungsnehmer leaste einen Pkw und schloss für das Fahrzeug eine Kaskoversicherung ab. Nach dem Leasingvertrag sollte im Schadensfall ausschließlich die Leasingfirma berechtigt sein, Zahlungen des Kaskoversicherers entgegenzunehmen. Der Versicherungsvertrag wurde zugunsten der Leasingfirma vinkuliert. Am 19.10.2006 wurde das Leasingfahrzeug bei einem Unfall beschädigt.
Der Versicherer bot der Leasingfirma eine Versicherungsleistung von rund 14.000 Euro an. Der von der Leasingfirma kontaktierte VN erklärte, mit dieser Abfindungssumme nicht einverstanden zu sein. Die Leasingfirma äußerte, er könne sich auf seine Kosten und Gefahr beim Versicherer um eine höhere Entschädigungsleistung bemühen. Einem Rechtsanwalt des VN gelang es, den Versicherer zur Überweisung von insgesamt knapp 30.000 Euro an ihn zu veranlassen.
Der VN verkaufte das Fahrzeug, ohne davon die Leasingfirma zu verständigen. Er bezahlte weiter die Leasingraten, bis über sein Vermögen der Konkurs eröffnet wurde. Die Leasingfirma klagte vom Versicherer die Zahlung von rund 14.000 Euro ein. Obwohl sie einer Auszahlung an den VN oder seinen Anwalt nicht zustimmte, habe der Versicherer trotz Vinkulierung die Zahlung an den VN bzw. seinen Anwalt geleistet. Berufungsgericht und OGH entschieden, dass der Versicherer noch einmal an die Leasingfirma zahlen muss.


