Neueste EuGH-Erkenntnis zerstört Basis des Versicherungswesens
(ac) Das jüngst ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes sieht ein Verbot der Differenzierung von Versicherungsprämien aufgrund des Geschlechts vor. Mag. Christoph Krischanitz, Chef der Beratungsfirma arithmetica und Präsident der Aktuarvereinigung Österreichs, erklärt, dass dieses Urteil weitreichende Konsequenzen für das über Jahrhunderte entwickelte Geschäftsmodell der Versicherungen haben wird.
Das Verbot der Prämiendifferenzierung nach dem Geschlecht widerspricht den drei Grundprinzipien der Lebensversicherung: Versicherbarkeit, Äquivalenzprinzip und Prinzip der verursachungsgerechten Gewinnverteilung. Somit befindet sich das ganze Pensionssystem auf dem Prüfstand, denn vor allem in der Lebensversicherung ist das Geschlecht neben dem Alter das Hauptmerkmal zur Einschätzung des Risikos. Die EU arbeitet zudem gerade an einem risikobasierten Aufsichtssystem mit dem Namen Solvency II, dass für alle Versicherungsnehmer gleiche Schutzqualität bringen soll. Krischanitz erklärt, dass bei unsachgemäßer Gleichsetzung von Prämien es aufgrund des Geschlechts Gewinner und Verlierer an Sicherheit geben wird, und das führt zu geschlechterspezifischer Kapitaldeckung. Der Versicherungsmarkt wird auf das EuGH-Urteil mit einer Verminderung der Nachfrage nach Lebensversicherungen und auch nach Altersvorsorgen, vor allem bei dem durch die Gleichschaltung benachteiligten Bevölkerungsteil führen. Krischanitz gibt zu bedenken, dass aus diesem Grund die Finanzierungssicherheit reduziert wird, was zu höheren Prämien führen wird. Er sieht die einzige Möglichkeit aus diesem Desaster mit einem blauen Auge davonzukommen darin, eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge einzurichten.


