Steuern & Recht 26. August 2011

Investmentfondsgesetz 2011 bringt grundlegende Änderungen

(ac) Das mit 1. September 2011 in Kraft tretende Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) setzt die EURichtlinie 2009/65/EG betreffend „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW-IV / UCITS-IV) in österreichisches Recht um.

Damit wurde das Investmentfondsgesetz 1993 (InvFG 1993) grundlegend überarbeitet. Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie sei ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung des Fondsmarkt im Europäischen Wirtschaftsraum und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in diesem Bereich, so FMA-Vorstand Mag. Helmut Ettl. Das neue Gesetz bringe für Verbraucher mehr Informationen, mehr Rechte und neue Produkte, wie das europaweit standardisierte neue „Kundeninformationsdokument“ (KID), welches alle wesentlichen Eckdaten des Fonds enthalte.

Weiters sei jede Verwaltungsgesellschaft verpflichtet, ein Beschwerdemanagement einzurichten. In komplexen Verfahren wie etwa der Zusammenlegung von Fonds seien die direkten Informationspflichten an die Anteilinhaber erweitert worden.

Auch für die Anbieter von Investmentfonds bringt das Gesetz wesentliche Erleichterungen. Mit dem neuen europäischen „Management Company Passport“ könnten Verwaltungsgesellschaften nun direkt in einem anderen Mitgliedstaat einen Fonds nach dortigem Recht auflegen, grenzüberschreitende Fonds-Zusammenlegungen würden erleichtert und das Notifikationsverfahren für den Vertrieb in einem anderen Mitgliedstaat sei gestrafft worden.

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