Haftpflicht: Schwierige Navigation im komplizierten Versicherungs-Dschungel
Die Abgrenzungsproblematik zwischen den einzelnen Versicherungssparten verursacht Versicherten wie geschulten Sachbearbeitern immer wieder große Probleme. Besonders zwischen der Privathaftpflichtversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung herrscht große Unsicherheit. Doch auch innerhalb eines Sektors ist entscheidend, in welcher Eigenschaft man Schäden verursacht.
Im konkreten Fall verursachte der Versicherungsnehmer einen Überflutungsschaden im Keller seines Nachbarn, als er sich von dort mittels eines Gartenschlauches seine eigene Wassertonne befüllen wollte. Die Privathaftpflichtversicherung verweigerte die Bezahlung der Trockenlegungskosten mit der Begründung, der Schadensfall entspringe nicht den Gefahren des alltäglichen Lebens.
Diese Begründung erwies sich zwar als haltlos, da das – mangelhafte – Anschließen eines Schlauches durchaus im Rahmen der Privathaftpflicht gedeckt ist.
Da der Schadensverursacher aber nicht als Privatperson, sondern in seiner Eigenschaft als „Grundstücksinhaber“ gehandelt hatte – und dieses Risiko ausdrücklich aus der Versicherung ausgenommen war – musste er selbst für die Kosten gerade stehen.
Im angeführten Beispiel hätte eine Rohbauversicherung mit inkludierter Haus- und Grundhaftpflichtversicherung dem Versicherungsnehmer viel Ärger erspart, da hier Schäden, welche aus Versorgungshandlungen für das eigene Grundstück entstehen, gedeckt sind.
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