EU-Gerichtshof verpflichtet Versicherer zu Unisex-Tarifen
(ac) Der EuGH hat am 01.03.2011 entschieden, dass die Versicherungswirtschaft Unisex-Tarife anbieten muss. Es darf folglich bei den Prämien keine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern gemacht werden, da dies eine Diskriminierung der Frauen darstellen würde. Laufende Verträge sind davon ausgenommen. In Kraft treten muss diese einschneidende Änderung bis Ende 2012.
Die Gleichbehandlung der Geschlechter ist in der EU fest verankert. Eine Ausnahmeregelung betraf bisher einige Versicherungsprodukte, bei denen aufgrund geschlechterspezifischer Unterschiede (z.B. längere Lebenserwartung der Frauen) unterschiedliche Prämie verlangt werden durften. Diese Ausnahmeregelung wurde nun vom EuGH gekippt. Diese hatte es den Gesellschaften ermöglicht, Männern und Frauen verschieden hohe Prämien anzubieten – und das unbefristet. „Eine Bestimmung, die es den betreffenden Mitgliedstaaten gestattet, eine Ausnahme von der Regel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen unbefristet aufrechtzuerhalten, läuft jedoch der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zuwider und ist daher nach Ablauf einer angemessenen Übergangszeit als ungültig anzusehen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs weiter. Somit wurde entschieden, dass die Ausnahme von der Grundregel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen im Versicherungswesen ab 21. Dezember 2012 ungültig ist. Kritisch kommentiert diese Entwicklung der langjährige Vorsitzende der Sektion Lebensversicherung im Versicherungsverband, Manfred Baumgartl: „Es geht nicht um die Gleichbehandlung von Mann und Frau, es geht um Risikogerechtigkeit und damit um die Aufrechterhaltung des Systems. Versicherung funktioniert nur nach mathematischen Prinzipien, nicht nach ideologischen“.


