Versicherungen 07. Februar 2012

EFM Versicherungsmakler warnen: Versicherungen können sich bei Kälteschäden schadlos halten

(ac) Die EFM Versicherungsmakler AG informiert, dass sich Versicherungsunternehmen bei Wasserschäden in der Frostperiode schadlos halten können. Werden Gebäude während der Frostperiode länger als 72 Stunden verlassen, dann sind ausreichende Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen. Besonders davon betroffen sind Zweitwohnsitze, Sportstätten, Amtsgebäude und Schulen.

„Werden Gebäude länger als 72 Stunden verlassen, dann sind ausreichende Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen“, informiert Josef Graf, Vorstand EFM Versicherungsmakler AG. „Versicherungen können sich sonst bei entstandenen Wasserschäden schadlos halten“, so Graf weiter. Der Versicherungsnehmer hat bei den Gebäudeversicherungen darauf zu achten, dass vor allem wasserführende Anlagen, Armaturen und angeschlossene Einrichtungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß und vorschriftsmäßig instand gehalten werden.

„Das beinhaltet bei längerer Abwesenheit während Frostperioden das Entleeren und das Absperren der Wasserleitungen bzw. das Befüllen mit Frostschutzmittel“, so Graf. Zusätzlich empfehlen die EFM Versicherungsmakler auch bei Siphonen das Einfüllen von Frostschutzmittel, da sich dort meistens Restwasser befindet.

Wärmedämmung alleine kein Frostschutz Wärmedämmung ist sehr sinnvoll, bietet aber allein keinen Schutz vor Frostschäden: „Eine Isolierung verlängert den Zeitraum der Auskühlung bis zum Einfrieren; sie kann die Auskühlung jedoch nicht verhindern. Unbeheizte Bereiche sind daher immer frostgefährdet“, so Graf weiter.

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