D.A.S.: Vermieter darf funkbasierte Zähler einbauen lassen
(ac) Die D.A.S. Österreichische Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG informiert, dass Vermieter von ihren Mietern verlangen können, den Einbau moderner, funkbasierter Ablesesysteme für den Wärme- und Wasserverbrauch zu dulden.
Dem aktuellen Urteil des deutschen Bundesgerichtshof nach erlaubt die Heizkostenverordnung auch den Austausch noch funktionsfähiger Zähler gegen modernere. Dieses Urteil ist auch für Österreich relevant, da das österreichische Heizkostengesetz ähnliche Regelungen wie die deutsche Heizkostenverordnung getroffen hat.
In einem Mehrfamilienhaus müssen die Kosten für Heizung und Wasser auf die einzelnen Mieter verteilt werden. Wie dies zu geschehen hat, regelt die Heizkostenverordnung. Standard ist heute die verbrauchsabhängige Abrechnung.
Der Fall aus Deutschland: Ein Vermieter hatte beschlossen, den Verbrauch seiner Mieter künftig mit einem funkbasierten System zu messen. Im Rahmen des regelmäßigen Austauschs der Heizkostenverteiler sollten diese sowie die Zähler für Kalt- und Warmwasser durch die moderneren Geräte ersetzt werden. Deren Vorteil: Es muss kein Ableser mehr in die Wohnung kommen, das Ableseunternehmen kann die Zählerwerte auch aus der Ferne feststellen. Verpasste Termine sind kein Problem mehr. Eine Mieterin weigerte sich jedoch, den Zähleraustausch zu dulden: Sie wollte kein Funksystem in ihrer Wohnung. Der Vermieter klagte auf Duldung des Austausches.
Das Urteil: Der deutsche Bundesgerichtshof gab nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung dem Vermieter Recht. Die Heizkostenverordnung verpflichte den Mieter zur Duldung des Austausches. Dies gelte auch dann, wenn noch funktionstüchtige Messgeräte durch modernere ersetzt werden sollten.


