Steuern & Recht 26. Januar 2011

Aus für Steuerbefreiung für bestimmte Auslandstätigkeiten

(ac) Für mehrere tausend Monteure österreichischer Anlagenbauunternehmen endete die Steuerbefreiung für Auslandstätigkeiten mit 31.12.2010. Das Einkommenssteuergesetz sollte den Export fördern und die Kalkulation von Auslandsaufträgen erleichtern. In einem jüngst ergangen Erkenntnis entschied der Verfassungsgerichtshof, dass die Steuerbefreiung für Auslandsmontagen mit 31.10.2010 außer Kraft tritt. Der Grund dafür ist, dass die Regelung vor dem Hintergrund des EU-Rechts so verstanden werden muss, dass sie auch für Arbeitnehmer in Betrieben des Unionsgebiets gilt. Eine solche Erweiterung der Steuerbefreiung wäre jedoch verfassungswidrig, weil es dafür keine sachliche Rechtfertigung gibt. Nach intensiven Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen, wird es eine Übergangsregelung für die Steuerfreiheit von Auslandsmontagen geben: Ab dem 01.01.2011 sollen 66% der Einkünfte und ab dem Jahr 2012 33% dieser Einkünfte in Österreich steuerfrei gestellt werden. Diese Steuerbefreiung gilt jedoch nicht nur für Arbeitnehmer inländischer Betriebe, sondern auch für Arbeitnehmer in Betrieben und Betriebsstätten eines in der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz ansässigen Arbeitgebers.

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